Regierungs - Justiz - Skandal - Nds.
-Oldenburg-

Syndikats- Prozeß : Niedersachsen bedient sich NS-Rechts
OLG-Präsident Dr. Kircher ordnet Strafverfahren gegen LzO-Opfer und Völker (www.bohrwurm.net] an
[übliche Masche: "üble Nachrede"]

" Die Ladung "
Termin: 30. August 2010 - 9:00 Uhr
Landgericht Oldenburg [Az- 12 Ns 155/09]
Saal: Siehe Aushang
26135 Oldenburg ,Elisabethstraße 7


Wichtiger Hinweis: OLG-Präs.Dr.Kircher hat Anzeige erstattet, entzieht sich jedoch durch
Justiz-Kantinenbesuch der Zeugen-Aussage-Pflicht. Richter Plagge entschuldigt ihn wegen "Jahresurlaubs".

Ergebnis: Bohrwurm findet Herrn OLG-Präs. nach der Hauptverhandlung am 22.07.10 im "Jahresurlaub"
in der Justizkantine beim Frühstück wieder, zusammen mit Vors. Richter Plagge.
Zum Termin am 11.08.2010 soll Dr.Kircher nun erscheinen...........


…der Prozess geht weiter…
Ein Paradebeispiel dafür, was Richter gelegentlich darunter verstehen, wenn sie im Namen des
Volkes (oder de facto schwerkorrupter Banker, Politiker und Wirtschaftler ) URTEILEN
Die Verhandlung ist öffentlich. Für unsere Bürgerinnen und Bürger eine Lehrstunde der
Oldenburger Justiz

Thema:
"Wie die Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) sich gemeinschaftlich mit einschlägigen Richtern, Staatsanwälten und Politikern in Oldenburg illegal eines angeblich geltenden NS-Vollstreckungs-Sonderrechtes aus 1933 für eine damalige Staatsbank -LzO- des ehemaligen Freistaates Oldenburg im Dritten Reich [gegen ausdrückliches Verfassungsverbot] bedient, entgegen des heute geltenden niedersächsischen Sparkassenrechts von 2004".

Aussage:
Die Landessparkasse zu Oldenburg täuscht vor, gem. §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933 ein "Vollstreckungs-Sonderrecht" zu besitzen, demzufolge Sie sich selbst gerichtliche vollstreckbare Zwangsvollstreckungs- Urteile erstellen kann. Dabei gilt dann allein ihr "Antrag" auf Vollstreckung in Immobilien und alle sonstigen Vermögenswerte als "Vollstreckbares Urteil".

Alle Sparkassenkunden werden damit heimlich und ohne ihr Wissen der "sofortigen Vollstreckung" unterworfen. Dieser totale Rechtsverlust wird in den AGB der Landessparkasse verschwiegen. Es handelt sich um eine der Öffentlichkeit bisher vorenthaltene illegale Vollstreckungs- und Rechtsbeugevereinigung.

In Oldenburg hat der OLG-Präs Dr.Gerhard Kircher das illegale NS-Vollstreckungsrecht aus 1933 konkludent als für die Sparkasse LzO in Oldenburg geltendes "Sonderrecht" erklärt- ebenso Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger, LG Präsident Gernot Schubert sowie der LOStA der Staatsanwaltschaft Roland Herrmann.

Die Genannten haben in Oldenburg dazu das gesamte Beschwerderecht de facto "außer Kraft" gesetzt. Generalstaatsanwalt H.R. Finger hat gemeinsam mit dem Vorstand der LzO eine "Oldenburger Bürgerstiftung" gegründet. Dort sitzt er mit dem Vorstand der LzO zusammen im Vorstand. Strafanzeigen wegen der gesetzlosen Zwangsversteigerungen gegen die beteiligten Amtsträger werden formularmäßig mit Einheits-Phrasen abgewiesen : " Ich habe geprüft, jedoch nichts gefunden, das Verfahren wurde daher "ohne Ermittlungen" eingestellt…

Der OLG-Präs. verweigert den Vollstreckungsopfern die Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Zivilverfahren, um diesen die Möglichkeit abzuschneiden, die illegalen Zwangsenteignungen zivilgerichtlich nachprüfen lassen zu können.

Darauf abgestimmt, verweigert der so genannte 1. Strafsenat OLG- Oldenburg [Robert Suermann, Lothar Fink und Anna Margarete Hilke-Eggerking] die Gewährung von Prozeßkostenhilfe, um den Opfern die Möglichkeit abzuschneiden, im strafrechtlichen Klageerzwingungsverfahren die illegalen Verfahrenseinstellungen des LzO-nahen Generalstaatsanwalts zugunsten des Vorstandes der LzO gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der OLG-Präsident hat unter diesen Bedingungen ein Strafverfahren wegen "übler Nachrede" inszeniert, um offenbar der Öffentlichkeit zu demonstrieren, daß die Bürgerschaft rigoros der Strafverfolgung mit peinlich-dümmlichen Vorwürfen der "Beleidigung,Verleumdung oder nach Möglichkeit der "falschen Verdächtigung" ausgesetzt wird, wenn über Korruption und kriminelles Handeln der LzO- Richter-Bandenorganisation Beschwerde geführt wird

Die gesamte eindeutig kriminelle Rechtsbeuge- und Vollstreckungs-Organisation wird gedeckt durch den Nds. Ex-Ministerpräsidenten Christian Wulff, den Nds.Finanzminister Hartmut Möllring und den Nds. Justizminister Bernd Busemann ( sämtlich aus der Justiz und genannten "Rechtspflegeorganen" kommend, Fin.Min. Hartmut Möllring sitzt zusammen mit dem LzO-Vorstand Martin Grapentin im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank).

Dieses gesamte vermutlich milliardenschwere "Vermögensraub-Syndikat" steht am 11.08.2010 hinter dem Strafprozeß wegen "angeblicher übler Nachrede". Es ist somit ein historischer Prozeß, da die illegale Vermögensraub-Organisation [heimlich neben unserem Staat betrieben] sich erstmals in der Geschichte öffentlich zu den ansonsten nur schriftsätzlich lautlos ohne Öffentlichkeit betriebenen Zwangsenteignungen äußern muß, um die hier vorgeschobene angebliche "üble Nachrede" zu begründen.

Rechtsstaatsinteressierte Bürgerinnen und Bürger sowie Kolleginnen und Kollegen von Justiz und Verwaltung, denen sich die allseits ausbreitende Korruption in der Justiz und schwerkriminelle Verwerfungen von Regierungs- und Justiz-Amtsträgern in Kumpanei mit Bankern und Wirtschaft- lern in unserem Gemeinwesen zwischenzeitlich ebenfalls als unerträglich darstellen, sollten sich diesen staatsbrisanten Prozeß am 11.08.2010 in Oldenburg als Lehrstück hochkriminellen und korrupten Handelns von Kreisen innerhalb der Oldenburger Justiz in nicht vorstellbarer Kumpanei mit einer Sparkasse namens LzO unter absoluter Deckung durch Ministerpräsident, Finanzminister und Justizminister ansehen, zumal der Eintritt zu der Veranstaltung gebührenfrei ist.

Der OLG-Präsident sowie einer der massiv und rigoros nach NS-Recht handelnden Vollstreckungsrichter [Dr.Wolfgang Raschen] vom LG Oldenburg werden als Zeugen geladen sein, damit sie öffentlich dartun können , warum es kein krimineller Justizakt ist, wenn sie zusammen mit dem Geldinstitut LzO nach illegalem NS-Recht aus 1933 den Bürgerinnen und Bürgern das Eigentum gesetzlos wegvollstrecken.

Insoweit dient die Veranstaltung in beschränktem Umfange auch offenkundig notwendigen
" rechtsstaatlichen Lockerungsübungen" für LzO- und rechtsbeugefixierte Richterpersönlichkeiten.

Fritz Knödel
Schortens
Tel. 04461-6022

Günter E. VÖLKER
www.bohrwurm.net
Tel. 04423/6798
© Mai 2010

Gisela Hollmann-Niederdorf
Hatten
Tel. 01577-2713715


Das -mafioso- Netz

Richterliste IVa-5/10

Justiz NS- §16 II LzO-Gesetz 1933 LzO

LzO = Landessparkasse zu Oldenburg

Die LzO vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal in Grund und Boden und alle Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II des LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche Vollstreckungs-Urteile ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der dann als gerichtliches Vollstreckungsurteil gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich verboten, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen.

Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassen-begünstigende Richter, Staatsanwälte und Notare werden nach einheitlichem Muster generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt.

Richter und Staatsanwälte, die das Nazirecht illegal mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die Rechtmäßigkeit dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen:

Oberlandesgericht Oldenburg

1.)
2.)
3.)
3a.)
3b.)
3c.)
3d.)
3e.)

OLG - Präsident Dr. Gerhard K i r c h e r
Dr. Hans O e h l e r s
Robert Suermann 1.Strafsenat
Dr.Gundolf Bartels
Dr.Dirk Dunkhase
Ulrich Kalscher
Thomas Fink
Anna-Margarethe Hilke-Eggerking

Landgericht Oldenburg

4.)

Landgerichtspräsident Gernot S c h u b e r t
Die 6. Zivilkammer: u.a

5.)
6.)
7.)
7a.)

Paul V o g d t
Günter K ö n i g
Stephanie S c h ö n e b o r n
Dr.Wolfgang R a s c h e n

General-Staatsanwaltschaft Oldenburg

8.)

9.)
9a.)

Generalstaatsanwalt Horst Rudolf F i n g e r
gleichzeitig Vorstand Bürgerstiftung mit der LzO
Vertreter: Rolf-Dieter Snakker
OStA Hans-Joachim Künkel

Staatsanwaltschaft Oldenburg

10.)
11.)
12.)
12a.)

Leiter Staatsanwaltschaft : LOStA Roland H e r r m a n n
OStA´in Bettina K i t t e l
StA Thomas W u l f f
StA´in Sabine M u n d

Direktoren der Amtsgerichte

13.)
14.)
15.)

Cloppenburg: Thomas Cloppenburg
Jever: Günter Jackisch
Varel: Jörg Duvenhorst

Amtsgericht Oldenburg

16.)

Amtsrichter Georg Fuhrmann

verfolgt auf Wunsch des OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher die Opfer der illegalen Vollstreckungspraxis unter dem Vorwand "übler Nachrede", wenn diese behaupten,in Nds. gelte für die Sparkasse das Nds.Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht.

Hinweis:

a)

Wenn mehr als 2 Personen auf ein gemeinsames rechtswidriges Ziel hinarbeiten, wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung von einer "Bande" gesprochen.

b)

Wenn durch Richter und Staatsanwälte offenkundig zuständiges Recht (z.B. hier das Nds. Sparkassen- u. Verwaltungsvollstreckungsrecht) nicht angewandt wird, kann von "Rechtsbeugeverbrechen" gesprochen werden ( NWZ 25.03.2009 - Amts-Richter Georg Fuhrmann).

c)

Der Nds. Landesrechnungshof hält Richter der Amts- und Landgerichte für stark korruptionsgefährdet.

Wir halten es für notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren, da die örtliche Presse jegliche Berichte über die offenbar organisiert illegalen Mißstände "Justiz - LzO" unterläßt.
[ Nordwestzeitung (NWZ) - Jeversches Wochenblatt - Wilhelmshavener Zeitung ].

Jörg Köhler, Aurich

Gisela Hollmann-Niederdorf, Hatten

Ewald Eden,Wilhelmshaven

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